Rund um das Stynawske Öl- und Gasfeld in der Region Lviv spielt sich ein regelrechter Krimi ab. Die Geschichte begann bereits unter Präsident Viktor Yanukovych, als ein mit dem damaligen Umweltminister Mykola Zlochevskyi verbundenes Unternehmen eine Förderlizenz erhielt. Später wurde diese Lizenz entzogen. Folglich hätten die Förderrechte versteigert werden müssen.
Zunächst schien es auch darauf hinauszulaufen. Doch als das staatliche Unternehmen Ukrnafta eine entsprechende Auktion vorbereitete, stellte sich plötzlich heraus, dass sich das Stynawske Feld mit dem Semihynivske Feld überschneidet. Die Sondergenehmigung für Letzteres gehört der LLC „Pari Naftogaz“, die den Töchtern von Mykola Zlochevskyi, Anna und Karina, gehört.
Die beiden Felder überschneiden sich nicht nur geografisch. Entscheidend ist, dass die Genehmigung von „Pari Naftogaz“ keine Tiefenbegrenzung für die Nutzung der Bodenschätze enthält, obwohl sich die produktiven Lagerstätten nur fünf Meter voneinander unterscheiden: Das Stynawske Feld liegt in einer Tiefe von 2.800 bis 3.600 Metern, das Semihynivske zwischen 3.605 und 4.540 Metern. In der aktuellen, im Juli 2022 ausgestellten Fassung der Lizenz fehlen Angaben zu den Tiefengrenzen.
Mit anderen Worten: Die beiden Felder liegen übereinander. An der Oberfläche überschneiden sich ihre Gebiete teilweise, während die bekannten Vorkommen in unterschiedlichen Tiefen liegen. Die Lizenz von „Pari Naftogaz“ legt jedoch weder die obere noch die untere Tiefengrenze des genehmigten Gebiets fest.
Der daraus entstandene Skandal hat einen offensichtlichen Hintergrund: Wenn die fehlende Tiefenbegrenzung so ausgelegt werden kann, dass die Lizenz von „Pari Naftogaz“ das gesamte vertikale Erdvolumen unter dem angrenzenden Gebiet umfasst, könnte sie auch als Recht zur Förderung von Bodenschätzen in beliebiger Tiefe interpretiert werden.
Die zentrale Frage lautet daher: Warum wurden die Tiefengrenzen aus der Genehmigung gestrichen, obwohl das Protokoll der Staatlichen Kommission für Mineralreserven die Lagerstätten des Semihynivske Feldes eindeutig auf eine Tiefe von 3.605 bis 4.540 Metern festlegt? Die Antwort scheint naheliegend. Wer jedoch nicht nur Medienberichte, sondern auch offizielle Dokumente genauer untersucht, erkennt, dass die Angelegenheit deutlich schwerwiegender sein könnte als zunächst angenommen.
Geologische Daten als eigenständiger Vermögenswert
Besonders aufschlussreiche Details finden sich in indirekten Dokumenten, anhand derer sich die Geschichte von „Pari Naftogaz“, dessen geologische Vermögenswerte und finanzielle Beziehungen nachvollziehen lassen. Dazu gehört ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 18. Dezember 2025 im Verfahren Nr. 320/35831/24. Formal betrifft der Fall einen Finanzstreit zwischen der LLC „Pari“ und der Steuerbehörde. Der Urteilstext beschreibt jedoch auch Unternehmensentscheidungen, die Übertragung einer Sondergenehmigung, den Erwerb seismischer Untersuchungsdaten und Beziehungen zu anderen Förderunternehmen.
Dabei fällt zunächst der Name LLC „Pari“ auf, der in der Affäre um die ausgebliebene Auktion bislang kaum auftauchte. Tatsächlich besteht eine direkte Verbindung zu dem Fall, wie aus den Unterlagen zum Steuerstreit hervorgeht.
Am 17. September 2021 wurde aus der LLC „Pari“ die neue Gesellschaft LLC „Pari Naftogaz“ ausgegliedert. Sie erhielt die Sondergenehmigung Nr. 5398 zur Nutzung der Bodenschätze im Semihynivske Feld, die ursprünglich am 25. Oktober 2011 ausgestellt worden war.
Die LLC „Pari Naftogaz“ wurde am 7. Dezember 2021 registriert. In den Unternehmensangaben werden Andriy Pavliv als Geschäftsführer, die zypriotische Gesellschaft Semyhynivske Holdings Limited als Gründerin sowie Anna und Karina Zlochevskyi als wirtschaftlich Berechtigte genannt.
Bereits am 30. März 2021 hatte die LLC „Pari“ einen Vertrag mit „Geoyunit“ über seismische Untersuchungen abgeschlossen. Ziel der Arbeiten war es, die geologische Struktur des Gebiets genauer zu bestimmen, aussichtsreiche Kohlenwasserstofffallen zu identifizieren und Empfehlungen für Tiefbohrungen auszuarbeiten.
Nach der Übertragung der Genehmigung auf die neue Gesellschaft mussten die Ergebnisse dieser Arbeiten noch gesondert dokumentiert werden. Dem
Mit anderen Worten: Sowohl die Sondergenehmigung als auch die geologischen Daten wurden zum Gegenstand eigenständiger Rechtsgeschäfte. Dies ist ein wichtiger Umstand, um nachzuvollziehen, wie das Vermögen des Unternehmens entstand, das die Nutzungsrechte für das Feld erhielt.
Damit stellen sich zwei grundlegende Fragen: Welche konkreten geologischen Daten wurden an „Pari Naftogaz“ übertragen, und wurden sie bei der Planung der Förderung in Gebieten genutzt, die an das Stynawske Feld angrenzen? Außerdem stellt sich die Frage, welche Dokumente belegen, dass die tatsächliche Nutzung dieser Daten den Grenzen und Bedingungen der Sondergenehmigung entspricht.
Antworten auf diese Fragen finden sich naturgemäß nicht im Gerichtsurteil. Gegenstand des Verfahrens war ein Steuerstreit; die Lizenz und der Wechsel ihres Inhabers waren für das Gericht nicht relevant. Doch der Teufel steckt im Detail: Der Verlauf des Verfahrens zeigt, dass die Vorbereitung des Semihynivske Feldes auf die Erschließung nicht nur den Erwerb einer Lizenz umfasste, sondern auch kostspielige Untersuchungen, deren Ergebnisse von einem separaten Unternehmen verwaltet werden konnten.
Das Pylypivske Gasfeld und das merkwürdige Vergessen der Staatsanwaltschaft
Die aufschlussreichen Details enden hier nicht. Sie sind für das Verständnis der Geschäftspraktiken von Mykola Zlochevskyi von besonderer Bedeutung. Dasselbe Gerichtsdokument beschreibt die Geschäftsbeziehungen zwischen der LLC „Pari“ und dem Unternehmen „Binengo“ im Zusammenhang mit der Erschließung des Pylypivske-Gasfeldes.
Am 16. Juli 2018 schlossen die Parteien eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Förderung. Sie sah gemeinsame Aktivitäten bei der Bohrung, Ausstattung und dem Betrieb von Förderbohrungen vor. Ursprünglich sollte der Nettogewinn aus dem Verkauf der geförderten Kohlenwasserstoffe nach Abzug von Steuern und verpflichtenden Abgaben zu gleichen Teilen zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden.
Eine Zusatzvereinbarung vom 2. August 2023 änderte jedoch die Gewinnverteilung: Für den Zeitraum vom 16. Oktober 2023 bis zum 15. Oktober 2024 entfielen 30 Prozent auf „Pari“ und 70 Prozent auf „Binengo“. Ab dem 16. Oktober 2024 sah die Vereinbarung wieder eine Aufteilung im Verhältnis 50 zu 50 vor.
Doch uns interessiert nicht die Gewinnverteilung, sondern das Pylypivske Gasfeld selbst. Und auch dessen Geschichte hält einige bemerkenswerte Wendungen bereit.
Im Jahr 2011 erhielt das Unternehmen „Pari“ die Sondergenehmigung Nr. 5384 zur Gasförderung in diesem Feld. 2016 versuchte die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAPO), die Lizenz auf gerichtlichem Weg annullieren zu lassen. Sie argumentierte, dass bei der Erteilung Verfahrensvorschriften verletzt worden seien, insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Zustimmung des Regionalrats von Ivano-Frankivsk.
Im Juni 2017 wies das Oberste Verwaltungsgericht der Ukraine die Klage der Staatsanwaltschaft ab, weil die Frist für die Klageerhebung versäumt worden war. Die Genehmigung blieb somit in Kraft.
Natürlich lässt sich daraus nichts mit letzter Sicherheit ableiten. Doch die versäumten Fristen der Staatsanwaltschaft wirken in diesem Fall ebenso auffällig wie das merkwürdige Fehlen von Angaben zu den Tiefen der geologischen Horizonte in der Genehmigung für das Semihynivske Feld.
In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass die Staatsanwaltschaft kurz zuvor in einem Berufungsverfahren zur Aufhebung von vier weiteren Sondergenehmigungen gescheitert war, die an „Pari“ und zwei weitere Unternehmen aus dem Umfeld von Zlochevskyi vergeben worden waren: die LLC „Technoresurs“ und die LLC „Nadragaz“. Der Grund war derselbe: Die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hatte die Frist für die Klageerhebung versäumt.
Streit um Gaspreise
Im selben Steuerverfahren ging es auch um den Verkauf von Erdgas durch die LLC „Pari“ in den Jahren 2019 bis 2023. Die Steuerbehörde warf dem Unternehmen vor, Gas zu Preisen unterhalb des üblichen Marktniveaus verkauft zu haben. Ihren Berechnungen zufolge führte dies zu einer zu niedrigen Ausweisung des Finanzergebnisses in Höhe von 465,18 Millionen Hrywnja.
Die Gerichte folgten der Argumentation der Steuerbehörde nicht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen.
Dieser Fall lässt sich nicht als Beleg für Steuerhinterziehung anführen: In den strittigen Punkten fiel die gerichtliche Entscheidung zugunsten des Unternehmens aus. Dennoch verdeutlicht die Episode das Ausmaß der Finanzgeschäfte im Fördersektor und zeigt, warum nicht nur Lizenzen, sondern auch Gaslieferverträge, die Struktur der Geschäftspartner und die Geldströme untersucht werden sollten.
Ein Blick auf die Zahlen
Die Finanzberichte der LLC „Pari Naftogaz“ enthalten Kennzahlen, die einer gesonderten Überprüfung bedürfen. Für 2025 wies das Unternehmen Vermögenswerte von 174,5 Millionen Hrywnja, Verbindlichkeiten von 217,9 Millionen Hrywnja und einen Nettoverlust von 12,5 Millionen Hrywnja aus.
Für 2026 werden dagegen deutlich veränderte Quartalskennzahlen gemeldet: Vermögenswerte in Höhe von 417,8 Millionen Hrywnja, Verbindlichkeiten von 501,3 Millionen Hrywnja und ein Verlust von 40 Millionen Hrywnja im Berichtszeitraum.
Diese Zahlen belegen für sich genommen keine Verstöße, werfen jedoch neue Fragen auf. Aus welchen Quellen wurden die geologischen Erkundungsarbeiten finanziert? Welche Kredite, konzerninternen Verrechnungen und Verbindlichkeiten prägten die Bilanz? Wie wurden die Rechte an geologischen Informationen und die Ergebnisse seismischer Untersuchungen bilanziert? Und wie veränderten sich die Vermögenswerte nach der Übertragung der Sondergenehmigung und den gesellschaftsrechtlichen Veränderungen?
Gesondert muss geklärt werden, was hinter dem Vermögenszuwachs im Jahr 2026 steckt: neue Investitionen, Neubewertungen, konzerninterne Vermögensübertragungen oder andere Faktoren. Dafür sind allerdings Finanzberichte und Primärunterlagen erforderlich, die nur den staatlichen Behörden zugänglich sind.
Die Lizenz von 2011
Kehren wir nun zu jener Lizenz zurück, die den Skandal ausgelöst hat. Vor dem Hintergrund der geschilderten Umstände weckt die Erklärung, jemand habe bei der Angabe der Tiefengrenzen des Förderhorizonts etwas „vergessen“, gelinde gesagt erhebliche Zweifel.
Wäre dies nicht die Ukraine, hätte die zuständige Person längst eine Vereinbarung mit den Ermittlern getroffen und die erforderlichen Details offengelegt. Insbesondere wäre zu klären, warum die Auseinandersetzung um die Fördergebiete trotz unterschiedlicher Tiefenlagen der Lagerstätten vor allem anhand der Überschneidung ihrer Grenzen an der Oberfläche geführt wird.
Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass der Tiefenunterschied von fünf Metern zwischen den angegebenen Intervallen für sich genommen weder das Fehlen geologischer Verbindungen zwischen den Lagerstätten beweist noch ohne Prüfung der Planungsunterlagen den Schluss zulässt, dass sich die Erschließung des einen Feldes nicht auf das andere auswirken kann.
Wenn in den Unterlagen keine untere Grenze des genehmigten Gebiets festgelegt ist, stellt sich die Frage, wie die Aufsichtsbehörde den Umfang der erteilten Nutzungsrechte genau auslegt und welche Beschränkungen sich aus den Dokumenten ergeben, auf deren Grundlage die Genehmigung erteilt wurde.
Hier zeigt sich der zentrale Widerspruch der gesamten Geschichte: Einerseits weisen die in den Rechercheunterlagen genannten geologischen Vorräte ein klar definiertes Tiefenintervall auf. Andererseits enthält der Wortlaut der aktuellen Genehmigung keine entsprechende Tiefenbegrenzung.
Sollte sich dieser Sachverhalt anhand sämtlicher Unterlagen bestätigen, stellt sich die Frage, ob die Diskrepanz zwischen der geologischen Grundlage und dem Lizenztext eine ungerechtfertigt weite Auslegung der Rechte eines privaten Nutzers von Bodenschätzen ermöglicht. Der Spoiler vorweg: Genau das ist der Fall – mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
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